AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MES Facilitymanagment
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der
MES Facilitymanagement, vertreten durch Ayse Öztürk, Marianne Golz Str. 23, 89584 Ehingen (Donau)]
(nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Vertrages ist die regelmäßige Reinigung der vom Auftraggeber bezeichneten Räumlichkeiten und Flächen (nachfolgend "Reinigungsobjekt") gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
(2) Die konkret vereinbarten Leistungen (Reinigungsumfang, -häufigkeit, zu reinigende Flächen, verwendete Reinigungsmittel etc.) ergeben sich aus dem unterzeichneten Leistungsverzeichnis bzw. dem schriftlichen Angebot, das diesen AGB als Anlage beigefügt ist und integraler Bestandteil des Vertrages wird.
(3) Einmalige Sonderreinigungen (z.B. Grundreinigungen, Unterhaltsreinigungen nach Bauarbeiten) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Zugang zum Reinigungsobjekt zu den vereinbarten Zeiten zu gewährleisten. Er stellt sicher, dass alle Räume für das Reinigungspersonal zugänglich sind.
(2) Der Auftraggeber hat das Reinigungsobjekt so vorzubereiten, dass eine ordnungsgemäße Reinigung möglich ist (z.B. durch Freiräumen von Böden, Tischen und anderen zu reinigenden Flächen).
(3) Der Auftraggeber weist das Reinigungspersonal auf besondere Gefahrenquellen (z.B. defekte Elektroinstallationen, aggressive Tiere) im Reinigungsobjekt hin.
(4) Werden Schlüssel übergeben, so geschieht dies auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung und sicherer Verwahrung der Schlüssel.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn diese erhoben wird.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich bzw. wie vertraglich vereinbart im Voraus.
(3) Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf das angegebene Bankkonto des Auftragnehmers zu zahlen. Wir behalten uns das Recht vor, direkt nach Leistungserbringung den Betrag ein zu fordern.
(4) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, berechnet der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. für Verbraucher bzw. 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. für Unternehmen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt
4 Wochen zum Monatsende
für beide Vertragsparteien.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Auftraggeber mit der Zahlung des Rechnungsbetrages trotz Mahnung und Androhung der Kündigung länger als 4 Wochen in Verzug ist,
b) der Auftragnehmer trotz Abmahnung seine vertraglichen Pflichten wiederholt und erheblich verletzt.
§ 6 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
(4) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle zugesicherter Eigenschaften oder bei Arglist.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vorhandene Schäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, schriftlich beim Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
§ 7 Vertragsstrafe
Wird dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer ein Schlüssel zum Reinigungsobjekt überlassen und verliert das Reinigungspersonal diesen, hat der Auftragnehmer eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 8 Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber überlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Name, Adresse, Zugangsdaten) ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden und die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist auf der Website des Auftragnehmers einsehbar oder wird auf Anfrage ausgehändigt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers in 89584 Ehingen (Donau).
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.